
Geprüfte Immobilienfachwirtin / Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Mit der berufsbegleitenden Fortbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft befähigt werden, an verantwortlicher Stelle selbständig Entscheidungen zu treffen und sich aus dem Unternehmenszweck ergebende Aufgaben umzusetzen.
Der Handlungsrahmen des Geprüften Immobilienfachwirts baut auf der Grundlage des Ausbildungsberufes Immobilienkaufmann /-frau auf und umfasst im wesentlichen:
Die Qualifikation zum Geprüften Immobilienfachwirt versetzt die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter in die Lage, immobilienwirtschaftliche Sachverhalte
abgeschlossene kaufmännische
Berufsausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung
oder mindestens 6jährige Berufserfahrung
1 ½ Jahre