Der GdW

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Mitglied im GdW können Wohnungsunternehmen über den Beitritt zu einem der 15 Regionalverbände werden. Da es sich beim GdW um einen "Verband der Verbände" handelt, ist ein Beitritt ausschließlich zum Bundesverband nicht möglich. Die Aufnahmebedingungen und Beitragshöhe variieren von Regionalverband zu Regionalverband.

Die Übersicht der 15 Regionalverbände finden Sie hier.

pdfDie Satzung des GdW als PDF84.32 KB

 

 

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