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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / Positive Konkretisierung bei den Kosten der Unterkunft und energetischer Sanierung gefordert - GdW-Verbandstag 2009 in Berlin: "Die deutschen Wohnungsunternehmen: Gut und sicher wohnen auch in schwierigen Zeiten"

Berlin – "Der Koalitionsvertrag enthält eine Reihe positiver Aspekte. Es gibt aber auch einen deutlichen Bedarf an positiven Konkretisierungen bei der politischen Umsetzung - vor allem bei den geplanten Regelungen für mehr Energieeffizienz im Wohnungsbestand und zu den Kosten der Unterkunft", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des GdW-Verbandstages 2009. Dieser steht unter dem Motto "Die deutschen Wohnungsunternehmen: Gut und sicher wohnen auch in schwierigen Zeiten" in Berlin.

 GdW fordert bundesweite Evaluierung der Auswirkungen der EnEV 2009 -  Aktuelle Umfrage zeigt Gefahr der Investitionshemmung

Die geplante Überprüfung des geltenden Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) sowie die Erweiterungen der bestehenden Möglichkeiten beim Energiecontracting seien positiv zu werten. Freitag betonte jedoch: "Es kommt darauf an, dass die hohen Standards der Energieeffizienz von Wohngebäuden nach der EnEV 2009 umfassend evaluiert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ist das entscheidende Kriterium", so der GdW-Präsident. Bereits die aktuelle EnEV 2009 drohe zum Investitionshemmnis für die Wohnungsunternehmen zu werden. 76 Prozent der GdW-Unternehmen, die an der repräsentativen Umfrage teilgenommen haben, gehen davon aus, dass die neue EnEV ihre Investitionen negativ beeinflusst.

GdW-Thesenpapier Kosten der Unterkunft

"Höhere Nettokaltmieten  nach energetischer Sanierung als angemessene Kosten der Unterkunft anerkennen"

Die im GdW und seinen Mitgliedsverbänden organisierten Wohnungsunternehmen tragen seit jeher überdurchschnittlich zur Wohnraumversorgung der Bezieher niedriger Einkommen bei. Um dies auch weiter gewährleisten zu können, müssen die Wohnungsunternehmen sichere Rahmenbedingungen und praktikable Regelungen vorfinden. In einigen Regionen sind bis zu 25 Prozent der Bestandsmieter Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die Quote von Neuvermietungen an diese Personengruppe beträgt teilweise über 50 Prozent.

"Gerade in Zeiten hoher und weiter steigender Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden muss sichergestellt werden, dass die nach energetischer Sanierung höheren Nettokaltmieten als angemessene Kosten der Unterkunft anerkannt werden", erklärte Freitag.  Durch energetische Sanierung werde eine Einsparung bei den Heizkosten erzielt. Durch eine entsprechende Regelung würden sich die Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung verbessern, ohne dass Mehrkosten für die Kosten der Unterkunft entstehen. Ein solcher Zuschlag zur Kaltmiete sollte objektiv auf Basis der am Gebäude stattgefundenen Maßnahmen erfolgen. Informationen liefert der Energiekennwert im Energieausweis. Wichtig sei, dass als Maß für einen Zuschlag der Energieverbrauch und nicht die Energiekosten verwendet werden, da die Kosten des Energieträgers vom Gebäudeeigentümer praktisch nicht beeinflussbar sind.

"Keine Pauschalierung der Energie- und Nebenkosten oder der Unterkunfts­kosten nach SGB II"

Darüber hinaus sprach sich Freitag ausdrücklich gegen die Absicht der neuen Bundesregierung aus, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. sogar die Unterkunfts­kosten nach SGB II durch eine bundeseinheitliche Verordnung zu pauschalieren. Mit einer solchen Pauschalierung würde die durch das Gesetz vorgeschriebene Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, beseitigt. "Denn die Angemessenheit der Miete ist in der unübersehbaren Anzahl unterschiedlicher Teilmärkte jeweils anders zu beurteilen. Diese Unterschiedlichkeit kann durch Pauschalen nicht gesetzeskonform erfasst werden", betonte der GdW-Präsident. "Darüber hinaus würde eine Pauschalierung der Kostenübernahmen die bereits heute feststellbaren Segregationsprozesse erheblich verstärken", warnte Freitag. Menschen, bei denen die Kosten der Unterkunft nach der geplanten Pauschalierung nicht mehr voll übernommen werden könnten, wären gezwungen, in eine billigere andere Wohnung umzuziehen. Die gibt es, wenn überhaupt noch, nur dort, wo schon viele Menschen mit sozialen Problemen wohnen. Wenn der Wohnungsmarkt keine anderen Möglichkeiten böte, bestünde die Gefahr steigender Mietschulden, so der GdW-Präsident.

"Bundesmittel zur Wohnraumförderung müssen von den Ländern zielgerichtet zur Verbesserung der Wohnsituation einkommensschwächerer Haushalte eingesetzt werden"

"Die richtige Umsetzung der Regelungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung  ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung der sozialen Wohnraumversorgung in schwierigen Zeiten. Dazu gehören aber auch ein leistungsfähiges Wohngeld und die Förderung der sozialen Wohnraumversorgung durch die Länder. In diesem Zusammenhang appelliert der GdW an die Länder, ihren Anteil an den jährlichen Bundesmitteln in Höhe von 518,2 Mio. Euro, der ihnen nach den Regelungen der Föderalismusreform zusteht, zielgerichtet einzusetzen. Diese Gelder sollten insbesondere zur Verbesserung der Wohnsituation einkommensschwächerer Haushalte gerade in Ballungsgebieten genutzt werden und nicht als Ersatz für eingesparte Landesmittel oder der Nachfinanzierung alter Förderprogramme dienen.

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Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

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