Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / Überflüssige Prüfungspflicht durch neue Trinkwasserverordnung - BSI: Vermieter von drei Millionen Mehrfamilienhäusern betroffen

„Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für eine neue Trinkwasserverordnung sieht überflüssige Prüfungspflichten vor.“ Das kritisierte Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland heute in Berlin. Eine Novellierung der geltenden, in Teilen unpräzisen Verordnung sei zu begrüßen, um die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiter zu gewährleisten. „Der aktuelle Entwurf sollte jedoch an einigen Stellen nachgebessert werden“, forderte Kornemann.
Nach dem vorliegenden Entwurf müssen praktisch alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Trinkwassererwärmung jährliche Untersuchungen auf Legionellen-Bakterien in ihrer Hausinstallation vornehmen. Dies erfordere für rund drei Millionen vermietete Gebäude jährliche Messungen und Überprüfungen durch die Gesundheitsämter.
„Es gibt keine Begründung für diese zusätzliche Prüfpflicht“, sagte Kornemann. Die Prüfpflicht solle eingeführt werden, obwohl die Zahl der Legionelleninfektionen seit 2006 rückläufig sei. Darüber hinaus seien sich die Vermieter der erheblichen Bedeutung eines ausreichenden Schutzes zentraler Warmwasserbereitungsanlagen vor Legionellen bewusst. Deswegen betrieben sie bereits aus Eigeninteresse entsprechende Vorsorge. Zudem bestehe ein umfangreiches Regelwerk zur Vermeidung von Legionellenwachstum. Kornemann nannte beispielhaft die Vorschriften der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches, die VDI-Richtlinien sowie DIN-Normen. Diese Regelwerke würden mit großer Sorgfalt in der Praxis angewandt. Vor diesem Hintergrund sei eine jährliche Überprüfung der Anlagen übertrieben.
Die ausführliche Stellungnahme können hier lesen.