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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / GdW warnt vor Störungen des TV-Empfangs durch Freigabe von Rundfunkfrequenzen für Mobilfunkunternehmen - Beschlussfassung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung im Bundesrat

Berlin – Bisherige Rundfunkfrequenzen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz sollen zur mobilen breitbandigen Internetversorgung Mobilfunkunternehmen zugewiesen werden. Dies sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) vor, die am kommenden Freitag im Bundesrat zur Beschlussfassung ansteht."Eine solche voreilige Neuzuweisung könnte jedoch negative Folgen für die Verbraucher haben", warnte GdW-Präsident Lutz Freitag im Vorfeld der Beratungen.

 

"Praktische Untersuchungen des Instituts für Rundfunktechnik und der ANGA Verband deutscher Kabelnetzbetreiber im brandenburgischen Wittstock belegen erhebliche Beeinträchtigungen des Empfangs von TV-Programmen durch mobiles Internet, weil massive Störungen der Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte auftreten," erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Das immense Störungspotenzial für den TV-Empfang sei aktuell zusätzlich durch eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragte theoretische Studie zur Nutzung der "digitalen Dividende" bestätigt worden. Das Störungspotenzial sei keinesfalls auf ländliche Regionen beschränkt, da die Mobilfunkbetreiber die Frequenzen bundesweit und damit auch in Ballungszentren nutzen dürften, so Freitag.

Selbst Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte der neuesten Generation seien nicht vor möglichen Störungen sicher. Dies gelte für alle Empfangsboxen für den Kabel, Satelliten- und terrestrischen Empfang. Dadurch würde auch die generell bestehende Unsicherheit bei der Nutzung digitaler Empfangsgeräte weiter erhöht, kritisierte der GdW-Präsident.

Der GdW befürworte ausdrücklich, die Internetversorgung ländlicher Regionen auch über Funktechnologien zu beschleunigen. Gleichzeitig sollten aber dringend die verbindliche Szenarien für eine für den TV-Empfang und die mobile Internetversorgung verträgliche Frequenznutzung festgelegt werden. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass im Störungsfall der Verursacher, also der Mobilfunkbetreiber, und nicht Mieter oder Verbraucher, Wohnungsunternehmen oder Kabelnetzbetreiber haften müssten. Dies hat der GdW auch in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder betont.

"Der von den Ausschüssen Wirtschaft und Kultur vorbereitete ergänzende Beschluss, der die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur auffordert, vor Vergabe der Frequenzen die Probleme beim Rundfunkempfang zu lösen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er kann sich aber auch als zahnloser Tiger erweisen", mahnte Freitag. Der GdW fordert daher eine nochmalige Vertagung des Beschlusses über die Frequenzneuweisung im Bundesrat, um im Vorfeld verträgliche Regelungen festlegen zu können.

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Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

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