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Berlin  - "Der GdW gratuliert den Wohnungsunternehmen zur Aufnahme ihrer Siedlungen in das Weltkulturerbe der UNESCO", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Am 7. Juni 2009 wurde in einem Festakt der Stadt Berlin im Roten Rathaus die Welterbestätten – Urkunde für Siedlungen der 1920er Jahre übergeben. Damit werden erstmalig ganze Wohnensembles in die Liste des Welterbes eingetragen, und zwar nicht nur wegen ihres gestalterischen Denkmalwertes, sondern auch aufgrund der hinter dem Reform–Siedlungsbau stehenden sozialpolitischen Konzeption. 

 

Sechs Berliner Siedlungen des aus den Reformbewegungen des frühen 20.Jahrhunderts und der Jahre nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen sozialorientierten Wohnungsbaus, die weltweit Aufmerksamkeit und Nachahmung fanden, gehören nun offiziell zum Weltkulturerbe: die zwischen 1913 und 1916 errichtete Gartenstadt Falkenberg sowie die in den 1920er Jahren erbauten Siedlungen Siemensstadt, Weiße Stadt, Wohnstadt Carl Legien, Siedlung Schillerpark und die Hufeisensiedlung Britz .  Fünf der sechs Siedlungen sind im Besitz von Unternehmen, die als Mitglieder des Verbandes Berlin – Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) zum GdW - Verbund gehören: der Deutsche Wohnen AG und der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eg.

Zum Hintergrund:

Woher rührt die internationale Aufmerksamkeit?

Die Siedlungen der Berliner Moderne gelten heute als Ikonen der Weltarchitekturgeschichte des 20.Jahrhunderts. Geistige Väter waren Architekten wie Bruno Taut, Walter Gropius, Hans Scharoun und andere, aber auch soziale engagierte Politiker wie der Berliner Stadtbaurat Martin Wagner.

Die soziale Konzeption und städtebauliche Struktur des Siedlungsbaus der Moderne hat die europäische Stadt des 20.Jh. wesentlich geprägt. Die Siedlungen sind mittlerweile selbst zum Bestandteil der europäischen Stadtgeschichte geworden. Ihre Wurzeln gehen zurück auf die Reformbewegungen zu Beginn des 20. Jh., die aus der Kritik an den untragbaren Wohnverhältnissen in den Hinterhöfen der Gründerzeitquartiere heraus Licht, Luft und Sonne für alle einforderten.

Die ersten Gartenstädte und Siedlungen der Jahrhundertwende und Werkssiedlungen  

-       lösten die dichte Blockbebauung zugunsten locker bebauter Wohngruppen im Grünen auf,

-       trennten mit Blick auf gesunde Wohnverhältnisse das Wohnen vom Arbeiten und

-       orientierten auf ein gemeinschaftsorientiertes Wohnen in überschaubaren Nachbarschaften mit den dazugehörigen  Gemeinbedarfseinrichtungen. 

Damit waren Grundzüge einer neuen Wohnform entwickelt, die nach der Katastrophe des Ersten Weltkrieges mit der unerträglich gewordenen, von der erstarkten Arbeiterbewegung nicht mehr hingenommenen Wohnungsnot einer Wohnungsbaupolitik zugrunde lagen, die den Bau möglichst vieler Wohnungen für die breite Bevölkerung zu tragbaren Kosten zum Ziel hatte und zu diesem Zwecke leistungsfähige, dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften ins Leben rief.

 Aus Sicht des GdW ist Folgendes bemerkenswert:

 -       Erstmals wurden ganze Wohnsiedlungen des 20.Jh. als Ensembles in die für die Welterbeliste aufgenommen. Bisher gab es das nur für Einzelbauwerke des 20.Jh. bzw. für historische Stadtkerne. Damit wird der Welterbe-Gedanke mit einem neuartigen sozial-räumlichen und sozial-politischen Verständnis und explizit mit dem Thema „Wohnen" verbunden.

-       Mit dem Eintrag in die Welterbeliste wird nicht nur die künstlerische und urbanistische Leistung gewürdigt, sondern auch die sozialpolitische Vorbildwirkung, die von der Sozial- und Wohnungsreform der Weimarer Republik ausging und den Mietwohnungsbau weltweit nachhaltig prägte.

-       Fünf der sechs Siedlungen sind im Besitz von Unternehmen, die als Mitglieder des Verbandes Berlin – Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zum GdW - Verbund gehören, die Deutsche Wohnen AG und die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eg. Die vom GdW vertretene Wohnungswirtschaft bekommt damit eine Nähe zum UNESCO – Welterbe, die es bislang nicht gegeben hat. 

Die Siedlungen der Berliner Moderne sind nicht nur eine architektonische Schöpfung, sondern ihr Bau begründete auch die Schaffung eines sozial orientierten Mietwohnungssektors – und zwar mit zur damaligen Zeit weltweiter Beispielwirkung. Die Wohnungsunternehmen, die Bauherren dieser Siedlungen waren bzw. ihre heutigen Eigentümer sind, stehen in einer großen, international beachteten Tradition. Ein Grund, stolz zu sein, aber auch eine Verantwortung für das historische Erbe, der die Unternehmen in der Vergangenheit mit großem Engagement gerecht geworden sind.

Nicht zu übersehen ist, dass seitens der Eigentümer enormer Aufwand betrieben werden muss, um die Anforderungen des Denkmalschutzes mit den Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen und den Anforderungen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. Deshalb erwartet der GdW, dass die sechs Berliner Siedlungen am Förderprogramm der Bundesregierung zur Erhaltung der deutschen UNESCO – Weltkulturerbestätten angemessen beteiligt werden.

Pressekontakt

Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

Pressesprecherin

Tel.: 030 82403-151

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