Pressecenter

Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / GdW begrüßt BGH-Urteil zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen

Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass auch bei nicht preisgebundenem Wohnraum zur Berechnung der Wohnfläche der Wohnung Terrassen, Loggien und Dachterrassen zwar in der Regel mit einem Viertel, aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden können (VIII ZR 86/08). Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

 

"Die Entscheidung des BGH ist erfreulich praxisgerecht", kommentierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, das Urteil. Hätte der BGH - wie in der Öffentlichkeit vielfach bereits fälschlich vorweggenommen wurde - die Anrechnung generell nur zu einem Viertel zugelassen, wäre es bei einer unabsehbaren Vielzahl von Mietverhältnissen, bei denen im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung eine hälftige Anrechnung vorgenommen wurde, zwingend zum Streit wegen Mietminderungen gekommen, so Freitag. Dies hat der BGH mit seinem Urteil vermieden.

Pressekontakt

Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

Pressesprecherin

Tel.: 030 82403-151

E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Unsere Fördermitglieder