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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / GdW: Gesetzliche Regelung zum Wärmecontracting - nur - für ältere Mietverträge nötig - Kritik am Vorgehen des ESCO-Forums und des VfW

Berlin – "Bei Mietverträgen, die ab März 1989 abgeschlossen wurden, ist bereits heute ein rechtssicheres und unkompliziertes Wärmecontracting möglich", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Berlin. Die Mietverträge müssten allerdings einen Verweis auf die II. Berechnungsverordnung (BV) enthalten. "Eine neue rechtssichere Regelung zum Wärmecontracting durch den Gesetzgeber ist dementsprechend nur für ältere Mietverträge ohne Verweis auf die II. BV notwendig."

 

Vom heute in Berlin vom ESCO-Forum im Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) und dem Verband für Wärmelieferung (VfW) vorgestellten "Kompromissmodell" für eine gesetzliche Regelung des Contracting distanzierte sich Freitag daher deutlich: "Die dort geforderte Contracting-Regelung mit Auswirkung für alle Mietverträge hätte zur Folge, dass das Contracting für einen großen Teil und insbesondere flächendeckend für die 2,3 Mio. Wohnungen des GdW in den neuen Bundesländern wesentlich gegenüber der aktuellen Rechtslage erschwert würde. "So würde die Umsetzung des Contracting unnötig verkompliziert erschwert", erklärte Freitag. Der Vorschlag des ZVEI  sei daher für die notwendige Verbreitung des Contractings kontraproduktiv.

Wichtig sei es, eine gesetzliche Regelung zu finden, die für die vor 1989 geschlossenen Mietverträge ein rechtssicheres Contracting ermöglicht. Allein für diese Verträge - aber nicht als allgemeingültige Regelung - stelle der Vorschlag vom ESCO-Forum und VfW eine praktikable Lösung dar. "Dort wo Contracting heute nicht rechtssicher möglich ist, muss es ermöglicht werden, weil energieeffizientes Wärmecontracting eine vorteilhafte Lösung für Mieter, Vermieter und Umwelt darstellt", so der GdW-Präsident.´

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Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

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