Pressecenter

Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / Berliner Bundesratsinitiative zum Mietrecht ignoriert moderate Mietentwicklung und würde Klimaschutz blockieren - GdW: Dieser Gesetzentwurf ist eine schlechte Lösung für ein nicht bestehendes Problem

Berlin"Die mit der Bundesratsinitiative des Landes Berlin eingebrachten Vorschläge zur Änderung des Mietrechts sind für die künftige qualitätsvolle und energieeffiziente Wohnraumversorgung kontraproduktiv und politische Traumtänzerei", kritisierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen die heutigen Beratungen zum Gesetzesantrag des Landes Berlin im Bundesrat.

Die geltenden mietrechtlichen Regelungen hätten schon heute zur Folge, dass die notwendigen Renditen für die Erhaltung der Gebäude sowie die bauliche Modernisierung und Anpassung der Wohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse kaum erwirtschaftet und für den eigentlich notwendigen Neubau in Gebieten mit entsprechenden Wohnraumbedarf keine hinreichenden Anreize geschaffen werden könnten. Der unzureichende Wohnungsbau in Städten mit Wohnraummangel treffe gerade die Bewohner mit niedrigem Einkommen. Das politische Vorhaben des Landes Berlin, die schon gegenwärtig nur sehr begrenzten Mieterhöhungsmöglichkeiten noch weiter einzuschränken und das Zustandekommen eines Mietvertrages von der Aushändigung eines bedarfsorientierten Energieausweises abhängig zu machen, sei unsinnig und verhindere in unvertretbarem Maße effektives Vermietungsmanagement. Die mit der Bundesratsinitiative angestrebte Einschränkung der Mieterhöhung bei Modernisierung von 11 Prozent auf 9 Prozent der aufgewendeten Kosten sei kontraproduktiv für die von der Bundesregierung geforderte energetische und klimaschützende Modernisierung der Wohnungsbestände.

"Darüber hinaus sind diese Vorschläge ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter", so Freitag. Die Mieter seien in Deutschland bereits heute umfassend geschützt – mit dem Ergebnis eines durch das Mietrecht teilweise erheblich bürokratisch überregulierten Wohnungsmarktes. Der Vermieter könne gar nicht willkürlich die Preise für das Wirtschafts- und Sozialgut Wohnung festlegen, erklärte der GdW-Präsident weiter. "Kein Markt ist so gut zugunsten des Verbrauchers - in diesem Fall des Mieters - reguliert wie der Wohnungsmarkt. Das in seinen Grundsätzen von den GdW-Unternehmen anerkannte soziale Mietrecht gewährleiste für den Mieter durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete moderate Entwicklungen der Mieten. Dies belege auch der geringfügige Anstieg der Mieten in Deutschland. Von Anfang 2000 bis Mitte 2010 seien die Kaltmieten lediglich um 12 Prozent gestiegen, während sich der allgemeine Lebenshaltungsindex im gleichen Zeitraum um 17 Prozent erhöht habe.

Der GdW-Präsident mahnte darüber hinaus dringend an, den derzeit kursierenden Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Mietrechtsreform zu überarbeiten. Die politische Absicht, das Mietrecht für energetische Sanierungen weniger restriktiv zu gestalten, werde mit dem derzeitigen Entwurf nicht verwirklicht.

Unsere Fördermitglieder