
Berlin, 29.10.2010 – „Mit dem gestern vom Deutschen Bundestag zur Umsetzung empfohlenen Energiekonzept und der Errichtung eines Energie- und Klimafonds ist die entscheidende klimapolitische Weichenstellung für die kommenden 40 Jahre vorgenommen worden", erklärte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD.
Mit der Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes, der vorgesehenen Weiterführung des CO2-Sanierungsprogrammes und der Förderung von Ersatzneubau seien Nachbesserungen vorgenommen worden, durch die das Konzept eine Chance auf Umsetzung bekommen habe. „Um seine volle Wirkung zu entfalten, muss das Energiekonzept nun zum gesetzgeberischen Kompass für andere, dringend anstehende Gesetzesvorhaben werden."
So sei eine Reform des Mietrechts nur in enger Verzahnung mit dem Energiekonzept sinnvoll. In diesem Zusammenhang betonte Kießling die Notwendigkeit,das Mietminderungsrecht bei Beeinträchtigungen durch energetische Sanierung auch für solche Fälle auszuschließen, in denen sich der Vermieter freiwillig zu klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen entschließt. „Neben einer ausreichenden staatlichen Förderung von energetischen Sanierungen ist die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter das A und O, um die angestrebte Sanierungsquote im Gebäudebestand und damit die hohen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen", unterstrich Kießling die Position der BSI.
Von besonderer Bedeutung sei auch die bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Noch sei die Aufstockung der auf 436 Millionen Euro reduzierten Haushaltsmittel um 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds nicht umgesetzt. Aber selbst dann blieben die 936 Millionen Euro hinter dem Bedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele zurück, die der BSI zufolge bei bis zu
5 Milliarden Euro jährlich liegen.