Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / GdW begrüßt Abschaffung der letzten Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Deutscher Bundestag verabschiedet das Jahressteuergesetz 2010
Berlin – 20 Jahre nach dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit schafft die Bundesregierung mit der Aufhebung des § 13 Abs. 3 Satz 2 ff. Körperschaftsteuergesetz (KStG) nun endlich die letzte steuerliche Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen ab", begrüßte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2010 im Deutschen Bundestag.
Der GdW hatte sich seit Jahren für eine Abschaffung dieser Vorschrift eingesetzt, da sie die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen erheblich belastet hat. Zum einen verursachte die Verlustverrechnungsbeschränkung einen immensen Bürokratieaufwand im Bereich des Rechnungswesens. Zum anderen hat die im § 13 Abs. 3 KStG enthaltene Veräußerungsgewinnbesteuerung stadtentwicklungs- und wohnungspolitisch wünschenswerte Verkäufe von Wohnungsbeständen zwischen ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bislang verhindert. "Umfragen bei den betroffenen GdW-Unternehmen hatten ergeben, dass die Abschaffung dieser Vorschrift nachweislich zu keinen Steuerausfällen für den Fiskus führt", erläuterte Freitag. Daher sei die Abschaffung dringend geboten und längst überfällig gewesen.
Der GdW-Präsident appelliert an den Bundesrat, dem Jahressteuergesetz 2010 in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung zuzustimmen.