Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / BSI begrüßt die Nachbesserungen bei der Städtebauförderung - Geplante Verlagerung des Wohngeldes ins Arbeitsministerium löst Kritik aus

Berlin, 06.10. 2010 – "Die heute im Bauausschuss beschlossene Aufstockung der Städtebauförderung um 150 Mio. Euro auf 455 Mio. Euro für 2011 ist das von uns erwartete positive Signal der Bundesregierung an die Immobilienwirtschaft", sagte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag.
"Das Ausmaß der Aufstockung ist allerdings weiterhin unzureichend", sagte Kießling. Die nun zur Verfügung stehenden Mittel lägen immer noch 155 Mio. Euro unter den ursprünglich veranschlagten Mitteln in Höhe von 610 Mio. Euro. Hinzu komme, dass der heute diskutierte Entwurf vorsieht, die Mittelverwendung in dem Programm "Soziale Stadt" auf rein investive Maßnahmen zu beschränken. "Diese Änderung der Bedingungen in der Mittelvergabe bringt einschneidende Verschlechterungen bei den heute geförderten Projekten mit sich", so Kießling.
Die Städtebauförderung ist essentiell für die Weiterentwicklung der Wohnquartiere und Städte. Besonders die Programme Stadtumbau Ost und West sowie das Programm Soziale Stadt haben in der Vergangenheit zur Stabilität der Städte und Wohnungsmärkte beigetragen und zu einer hohen Qualität des Wohnens geführt.
Die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Bereitstellung von 305 Mio. Euro im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Stadtentwicklung war von der BSI auf das Schärfste kritisiert worden. "Wir erwarten nun, dass im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten wird, die Städtebauförderung auf hohem Niveau zu verstetigen" sagte Kießling. "Die Programme sind aktuell immer noch viel zu gering ausgestattet."
Kritik übte die BSI an der geplanten Verlagerung der Zuständigkeiten für das Wohngeld vom BMVBS in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). "Im Gegensatz zu der Übernahme der Kosten der Unterkunft handelt es sich beim Wohngeld nicht nur um eine rein soziale Leistung, sondern um ein für die Entwicklung der Quartiere und Städte wichtiges wohnungspolitisches Instrument", so der BSI-Vorsitzende. Diese dürfe nicht das eigens für die Stadtentwicklung zuständige Ministerium verlassen.
Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen bräuchten ebenso wie die Kommunen Planungssicherheit, um die Projekte der Städtebauförderung zum Wohle der Entwicklung der Wohnquartiere und Städte weiterführen zu können. "Für uns ist nicht erkennbar, welchen Vorteil die Verlagerung in ein neues Ministerium bringen soll", sagte Kießling.