Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / BSI: Energiekonzept der Bundesregierung für den Gebäudebereich muss Augenmaß beweisen

„Während in Deutschland aktuell alle Augen auf den Atomkraftwerkssektor gerichtet werden, geht völlig unter, dass die Annahmen zur Neuausrichtung des Energiekonzeptes im Gebäudebereich nicht tauglich sind," kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD die Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen und Anfang der Woche vorgestellten Studie zu acht verschiedenen Energieszenarien. Die Studie soll als Grundlage für das Energiekonzept dienen, das am 28. September im Bundeskabinett verabschiedet wird.
Die von Prognos und anderen Instituten erarbeitete Studie ermittelt eine hohe Einsparmöglichkeit des Energieverbrauchs in den privaten Haushalten. Demnach entfällt ein Anteil von knapp 21 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf die Erzeugung von Raumwärme privater Haushalte. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass der Endenergieverbrauch privater Haushalte bis zum Jahr 2050 insbesondere durch die verbesserte Dämmung von Gebäuden deutlich sinken wird. Dabei setzen die Institute voraus, dass die Quote der energetischen Sanierungen sich in den nächsten zehn Jahren gegenüber heute nahezu verdoppeln und auf zwei Prozent ansteigen wird.
„Diese Annahme steht der aktuellen Finanzpolitik der Bundesregierung diametral entgegen. Die Ausstattung bestehender KfW-Förderprogramme wird im Jahr 2011 – so die aktuelle Haushaltsplanung der Bundesregierung – um rund 50 Prozent gekürzt. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Erhöhung der Sanierungsquote in Deutschland völlig unrealistisch. Im Gegenteil – wir erwarten ein deutliches Absinken dieser Sanierungsquote, sollte die Bundesregierung ihre Kürzungspläne wirklich umsetzen", erklärt Kießling. In diesem Zusammenhang begrüße er die aktuellen Äußerungen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der die staatliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung über das heutige Maß hinaus als erforderlich betrachtet.
Positiv hob der BSI-Vorsitzende Teile des in der Studie vorgelegten Maßnahmenkatalogs zur Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebestand hervor. Hierzu zählen
Der Verbesserung von Contracting-Modellen sei jedoch bereits durch den Kabinettsbeschluss vom 1. September ein Riegel vorgeschoben worden, so Kießling weiter. „Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes werden die Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (Energie-Contracting) im Mietwohnungsbereich eingeschränkt, indem man energiesparenden Contracting-Projekten die bislang bestehenden Steuerentlastungen wieder entzieht."
In einem weiteren Punkt widerspricht die BSI der Studie. „Bei den finanziellen Auswirkungen auf die Kostensituation der privaten Haushalte unterstellt die Studie sinkende Modernisierungskosten aufgrund technischer Entwicklungen und der Erweiterung des Marktes. Dagegen sprechen die Erfahrungen der letzten 20 Jahre energetischer Modernisierung, deren Kosten sich – auch aufgrund steigender Anforderungen – ständig erhöht haben." Bereits unter dieser günstigen Annahme ermittelt die Studie für das Zielszenario mit den höchsten Investitionen im Gebäudesektor bis 2050 höhere Wohnkosten, (Summe aus Kaltmiete und Energiekosten) als für das Referenzszenario.
Insgesamt ist die vorgelegte Studie als Basis für das Energiekonzept im Gebäudebereich und bei den privaten Haushalten aus Sicht der BSI nicht tauglich. Die BSI fordert die Bundesregierung auf, bei der Erstellung ihres Klimakonzeptes den Gebäudebestand differenzierter zu betrachten. Die Problematik energetisch schwierig zu sanierender Bestände müsse ebenso stärker thematisiert werden wie die Auswirkungen der energetischen Modernisierung auf Haushalte mit geringem Einkommen. Nur dann könne die nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestandes weiter vorangetrieben werden.
"Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen, muss die Förderung auf hohem Niveau ausgebaut werden", fasst Kießling die Position der BSI zusammen. Die derzeit im Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2011 vorgesehenen massiven Kürzungen bei den Fördermitteln für die CO2-Gebäudesanierung sowie ein Auslaufen der Programme ab 2012 würden zu deutlich weniger energetischer Modernisierung führen. "Dies muss im Zuge der Haushaltsberatungen korrigiert werden, sonst erreicht man keine Klimaschutzziele, sondern ergeht sich in energetischen Luftschlössern", so der BSI-Vorsitzende.