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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / BSI: BFH-Urteil setzt Signal für Grundsteuerreform - Immobilienwirtschaft begrüßt das BFH-Urteil zur Neubewertung des Grundvermögens -Warnung vor Schnellschuss bei Grundsteuerreform

Berlin, 13.08.2010 –Der Bundesfinanzhof (BFH) hält gemäß seinem am 11. August 2010 veröffentlichten Urteil eine Neubewertung des Grundvermögens zwecks Erhebung der Grundsteuer für erforderlich. Die derzeitige Einheitsbewertung des Grundvermögens sei aufgrund des Unterbleibens einer laufenden Neubewertung mit verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar.

 

„Diese höchstrichterliche Entscheidung ist zu begrüßen", erklärte Jens-Ulrich Kießling, BSI-Vorsitzender und Präsident des Immobilienverbandes IVD anlässlich der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 30. Juni 2010. „Sie ist als deutliches Signal an den Gesetzgeber zu werten, die Grundsteuerreform voranzutreiben." Die im Januar 2010 von der Finanzministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe müsse sich nun der Diskussion über die künftige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer stellen.

Die BSI bekräftigt ihre Positionen zur Neuordnung der Grundsteuer und fordert, die bisherige Bemessungsgrundlage der Einheitswerte durch ein neues tragfähiges System zu ersetzen, das die Lasten wie bisher auf Eigentümer, Vermieter und Mieter gerecht verteilt. "Die Grundsteuer darf nicht zur Sanierung desolater Kommunalhaushalte missbraucht werden", so Kießling.

Die BSI regt darüber hinaus an, zu prüfen, ob sich die Grundsteuer nicht auch ausschließlich an rein physikalischen Größen, wie Gebäude- und Grundstücksflächen als Bemessungsgrundlage, orientieren könnte. „Wir warnen daher vor einem Schnellschuss bei der Neuordnung der Grundsteuer", so der BSI-Vorsitzende.

Aus Sicht der BSI sollte eine Grundsteuerreform:

  • aufkommensneutral erfolgen,
  • eine Bemessungsgrundlage zugrunde legen, die die unterschiedlichen Grundstücks- und Nutzungsarten angemessen berücksichtigt, im vermieteten Bestand nicht zu einer Erhöhung der Mietbelastung führt und die selbst-nutzenden Immobilieneigentümer nicht überproportional belastet,
  • strukturellen Leerstand angemessen berücksichtigen und – wenn möglich
  • eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung unterstützen.

Die Stellungnahme der BSI zur Reform der Grundsteuer ist abrufbar unter www.bsi-web.de.

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