Berlin - Die Gemeindefinanzreform sollte von einer Neuordnung der Grundsteuer getrennt werden. Darauf drängt die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) im Vorfeld einer Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern im Rahmen der Gemeindefinanzkommission am 17. Juni. „Wir warnen davor, beide Themen in einen Topf zu werfen. Bei den Reformansätzen der Gewerbesteuer sind kurzfristige Ergebnisse erforderlich, da das kommunale Finanzeinkommen eingebrochen ist. Dies ist bei der Grundsteuer nicht der Fall. Ein Schnellschuss wäre kontraproduktiv. Bei der Grundsteuerreform geht es darum, die bisherige Bemessungsgrundlage der Einheitswerte abzulösen und durch ein neues tragfähiges System zu ersetzen, das die Lasten wie bisher auf Eigentümer, Vermieter und Mieter gerecht verteilt. Wir warnen davor, die Grundsteuer zur Sanierung desolater Kommunalhaushalte zu missbrauchen", erklärte Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
Eine sachgerechte Lösung sollte in Abstimmung mit den Ländern, Kommunen und unter frühzeitiger Einbeziehung aller betroffenen Parteien, also der Eigentümer, Vermieter und Mieter, gefunden werden.
Aus Sicht der BSI muss eine Grundsteuerreform
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aufkommensneutral erfolgen,
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eine Bemessungsgrundlage zugrunde legen, die die unterschiedlichen Grundstücks- und Nutzungsarten angemessen berücksichtigt, im vermieteten Bestand nicht zu einer Erhöhung der Mietbelastung führt und die selbst-nutzenden Immobilieneigentümer nicht überproportional belastet,
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strukturellen Leerstand angemessen berücksichtigen und – wenn möglich
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eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung unterstützen
„Die BSI schlägt deshalb vor, noch einmal zu prüfen, ob die Grundsteuer sich nicht nur an rein physikalischen Größen orientieren kann. Als Ausgangsbasis könnte das von Bayern ursprünglich im Jahr 2000 vorgeschlagene Grundsteuermodell A dienen. Gebäude- und Grundstücksflächen werden hier in qm als Bemessungsgrundlage herangezogen", erklärte Rasch. In dieses Modell müssten unterschiedliche Gewichtungen der Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Gewerbegrundstücke, ggf. weiter untergliedert) eingearbeitet werden. Darüber hinaus könnten auch Nutzungsunterschiede (Selbstnutzung, Wohnungsvermietung, gewerbliche Vermietung) berücksichtigt werden. Dadurch könnte der Stadtentwicklung Rechnung getragen werden, so dass zum Beispiel der Einzelhandel in Innenstadtlagen nicht übermäßig durch die Grundsteuer belastet würde. Wichtig ist aus Sicht der BSI aber auch, dass – egal auf welches Modell man sich am Ende verständigt – Probeberechnungen in einem repräsentativen Ausmaß für alle Grundstücksarten durchgeführt werden.
Die Stellungnahme der BSI zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier.
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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden. BFW, GdW, IVD, DDIV und BFW Bundesfachverband bewirtschaften rund 12 Mio. Wohneinheiten und verwalten weitere rund 250.000 Gewerbeeinheiten. Der vdp steht für 61 Prozent der gewerblichen und 27 Prozent der Wohnimmobilien-Finanzierung, der VGF für mehr als drei Viertel des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds. Die BSI steht damit für nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland.
Weitere Informationen über die BSI finden Sie im Internet unter www.bsi-web.de.