Berlin – "Wir brauchen eine rasche Lösung der Altschuldenfrage, um die erfolgreiche Fortsetzung des Stadtumbaus in Ostdeutschland und die weitere positive Entwicklung der ostdeutschen Städte nicht zu gefährden", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der Ausschuss berät unter anderem Anträge zur Weiterführung der Altschuldenhilfe.
Die Evaluierung des bisherigen Stadtumbaus Ost durch ein in der letzten Legislaturperiode vorgelegtes Gutachten zeigt den Bedarf für weitere Abrisse in einer Größenordnung von 200.000 – 250.000 Wohnungen auf. Grund sind die bereits heute in Ostdeutschland rückläufigen Haushaltszahlen. "Alle Wohnungsunternehmen müssen unabhängig von ihrer Leerstandsquote von den Altschulden entlastet werden", forderte der GdW-Präsident. Die Politik sei aufgefordert, die unbedingt erforderlichen Haushaltsmittel für die Altschuldenentlastung der ab 2010 bis 2016 abzureißenden Wohnungen bereitzustellen.
Die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften haben bis Ende 2009 insgesamt 250.000 Wohnungen vom Markt genommen. Über 90 Prozent dieser Wohnungen seien durch die sogenannten § 6a AHG-Unternehmen, die bei Abriss der entsprechenden Wohngebäude von den noch aus DDR-Zeiten übergeleiteten Altschulden entlastet wurden, abgerissen worden. Die - fast ausschließlich von den Wohnungsunternehmen vorgenommene - Marktbereinigung durch Abriss konnte bisher einen weiteren Anstieg des Wohnungsleerstandes in Ostdeutschland verhindern und die Innenstädte stärken. Dies habe zur Steigerung und Sicherung der Attraktivität ostdeutscher Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort wesentlich beigetragen. "Von der Verringerung des Wohnungsbestandes durch die Wohnungsunternehmen haben auch die Wohnungseigentümer profitiert, die sich nicht am Rückbau beteiligt haben. Die Marktbereinigung ist folglich allen Anbietern von Wohnraum zu Gute gekommen", so Freitag unter Hinweis auf jene Marktteilnehmer, die zwar lautstark die Altschuldenentlastung kritisierten, selbst aber nicht bereit seien, sich am Abriss leerstehender Wohnungen zu beteiligen. "Das Programm Stadtumbau Ost ist ein Programm zum Mitmachen, nicht zum Mitnehmen", betonte GdW-Präsident. Die Wohnungsunternehmen würden auch künftig die Hauptlast der Reduzierung des Wohnungsüberangebotes tragen müssen.
Der GdW erwartet darüber hinaus, dass das Gutachten "Anschlussregelung Altschuldenhilfeverordnung", welches aktuell im Auftrag des BMVBS erstellt wird, zu dem Ergebnis kommt, dass es weiter einer Altschuldenhilfe bedürfe. Es gehe nun darum, dass die Ergebnisse schnell vorliegen, und auch in die künftigen Haushaltsberatungen eingebracht werden, so Freitag.
Hintergrundinformation
Wie sind die Altschulden entstanden?
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Die wohnungswirtschaftlichen Altschulden sind Erblasten aus der Geschichte der ehemaligen DDR, mit denen ausschließlich die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften belastet wurden.
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Bei den Altschulden handelte es sich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung nur um fiktive Schulden – entstanden durch Finanzzuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR zur Finanzierung des Wohnungsbaus. Diese Nachfolgeverbindlichkeiten wurden zwar als Kredite deklariert, waren aber im marktwirtschaftlichen Sinn keine tilgungspflichtigen Schulden.
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Erst mit dem Einigungsvertrag sind die Altverbindlichkeiten als tatsächliche Schulden zunächst auf die Kommunen und dann zusammen mit dem ehemals volkseigenen Wohnungsvermögen auf die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften übertragen worden. Dabei ging man davon aus, dass mit den Wohnungsbeständen ertragreiche Vermögenswerte auf die Unternehmen übergehen, die ihnen die Bedienung des Kapitaldienstes für die Altschulden in den nächsten 30 bis 40 Jahren ermöglichen.
Was bedeutet das für die Wohnungsunternehmen?
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Die Geschäftsgrundlage für die Altschuldenübernahme ist heute nicht mehr gegeben, da die Wohnungsunternehmen aus den leer stehenden Wohnungen nicht nur keine Mieteinnahmen erzielen, sondern - im Gegenteil - Kosten tragen müssen, die sie aus den vermieteten Beständen quersubventionieren. Fehlende Mieteinnahmen bei Weiterbestand von Schulden und hohen Betriebskosten bedeutet: Weniger Investitionen - und stellt im Extremfall die Existenz des Wohnungsunternehmens in Frage.
Wer kann die Härtefallregelung nach § 6 a AHG nutzen?
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Um dem Leerstand aktiv zu begegnen, haben Bund und Länder bereits im Dezember 2000 die so genannte Härtefallregelung nach § 6 a AHG beschlossen. Als flankierende Maßnahme hat sie wesentlich zum Erfolg des Stadtumbauprogramms beigetragen.
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Aber: Die Härtefallregelung nach § 6 a AHG greift inhaltlich und zeitlich zu kurz: Inhaltlich, weil nur die Wohnungsunternehmen eine zusätzliche Altschuldenhilfe bei Rückbau erhalten, die am 31.12.2003 einen Leerstand von mindestens 15 Prozent hatten. Für Unternehmen mit weniger als 15 Prozent Leerstand hatten einschließlich derer, die erst nach dem 31.12.2003 in die 15 prozentige Leerstandsquote hineingewachsen sind, gab es keine Entlastungsmöglichkeit. Das betrifft immerhin fast 800 der insgesamt 1.145 ostdeutschen Wohnungsunternehmen. Zeitlich,weil die Gewährung der zusätzlichen Altschuldenhilfe nach § 6 a AHG befristet ist bis Ende 2010 - jetzt für die in der ersten Programmphase, also bis 2010, zwar bewilligten, aber noch nicht erfolgten Abrisse bis Ende 2013. Für die ab 2010 neu abzureißenden Wohnungen fehlt bisher die unverzichtbare Anschlussregelung für die Altschuldentilgung.