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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressearchiv / 2010 / „Eine gebäudebezogene Rundfunksteuer ist völlig unsinnig und verfassungswidrig“ - GdW-Präsident Freitag kritisiert neuen Vorschlag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Hamburgs Rundfunkkommissionsvertreter Nikolas Hill in der WamS

Berlin "Der Vorschlag, die künftige Rundfunkgebühr weder an Geräte noch an Haushalte, sondern als Steuer an den Besitz von Objekten wie Wohnungen oder Büros zu koppeln, ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Freitag reagierte damit auf einen Vorschlag des hamburgischen Vertreters in der Rundfunkkommission Nikolas Hill in der aktuellen Welt am Sonntag für einen dritten Weg der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems. "Wie eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch immer gestaltet wird: Der Anknüpfungspunkt kann nicht die Immobilie sein. Für eine Orientierung am Immobilieneigentum fehlt jeder sachliche Bezug und jede vernünftige Begründung." Der Vorschlag von Nikolas Hill wäre nach dem geltenden Grundgesetz verfassungswidrig. Seine Anregung, für eine „Rundfunksteuer" das Grundgesetz zu ändern, wäre verfassungspolitisch völlig unangemessen und dürfte die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag nicht erreichen.

 

Freitag  verwies auch darauf, dass die Weitergabe einer „Rundfunksteuer" vom Vermieter über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter höchst problematisch sei, weil damit das finanzielle Risiko bei Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder bei Wohnungsleerstand auf die Immobilieneigentümer verlagert würde. "Nur weil die meisten Mieter in Deutschland nicht nur fernsehen, sondern auch Auto fahren, kommt doch auch niemand auf die Idee, die KFZ-Steuer an das Grundeigentum zu binden", sagte Freitag.

Der GdW-Präsident warnte auch ARD und ZDF davor, den Plan einer „Rundfunksteuer" zu unterstützen, weil damit die dringend erforderliche Staatsferne und die heute noch bestehende relative finanzielle, personelle, programmliche und organisatorische Unabhängigkeit der Anstalten endgültig zu Grabe getragen würde. Sollte allerdings dieser abstruse Plan dennoch ernsthaft weiter verfolgt werden, kündigte Freitag den Gang der Wohnungswirtschaft zum Bundesverfassungsgericht an.

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