Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressemeldungen / PresseCenter / Pressearchiv / Pressearchiv 2011 / BGH-Urteil zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

Berlin – Der Bundesgerichtshof hat heute mit einem pragmatischen Urteil (AZ.: VIII ZR 242/10) über die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung in Bezug auf die Duldung von Baumaßnahmen durch den Mieter entschieden.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes. "Es entspricht den Anforderungen der Praxis, wenn der BGH für die Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB nicht verlangt, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werden muss. Hier sind in der Vergangenheit durch die Instanzgerichte teilweise praxisferne, überhöhte Anforderungen gestellt worden", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Nunmehr ist klargestellt, dass es ausreicht, den Mieter darüber in Kenntnis zu setzen, in welcher Weise die Wohnung durch die Modernisierung verändert wird und wie sich diese Veränderung auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt", so Gedaschko.
Der Entscheidung lag der Fall einer Modernisierung durch Balkonanbau und Installation von Heizung und Elektroanlage in dem betroffenen Wandbereich zugrunde.