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Aktuelle Seite: Home / PresseCenter / Pressemeldungen / Betriebswirtschaft / Einführung des europäischen SEPA-Verfahrens: GdW unterstützt Verbändeinitiative und fordert längere Übergangsfristen
  •  Von der EU vorgeschlagene Übergangsfrist von 2 Jahren für Lastschriftverfahren ist deutlich zu kurz und entspricht nicht den derzeitigen Marktgegebenheiten.
  •  Für das momentan verwendeteLastschriftverfahren erteilte Ermächtigungen müssen auch für das SEPA-Verfahren verbindlich sein

Berlin – Die Europäische Kommission hat im Dezember 2010 den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, mit der technische Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro festgelegt werden sollen. So will der europäische Gesetzgeber den Übergang auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – die Single Euro Payments Area (SEPA) – weiter beschleunigen. Die Kommission beabsichtigt, dass nationale Überweisungen ein Jahr und nationale Lastschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten EU-Verordnung durch einheitliche europäische Verfahren abgelöst werden sollen. Damit wäre das Lastschriftverfahren in seiner bisherigen Form ab circa Ende 2013 nicht mehr möglich.Der GdW weist in einem Positionspapier gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden der Industrie, des deutschen Handwerks, der Versicherungs- und Kreditwirtschaft und der Energie- und Wasserwirtschaft auf die Notwendigkeit längerer Übergangsfristen hin.

"Das Einzugsermächtigungsverfahren hat für die Wohnungswirtschaft eine große Bedeutung, denn weit über 90 Prozent der Mieter haben den Wohnungsunternehmen Einzugsermächtigungen für ihre Mietzahlungen erteilt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu dem gemeinsamen Positionspapier. Bei den vom GdW vertretenen Wohnungsunternehmen handele es sich dabei um circa 5,8 Millionen Mietverträge. Betroffen wären aber auch andere Vertragsformen mit Einzugsermächtigung, wie z. B. Sparverträge von Genossenschaften mit Spareinrichtung. "Die Pläne der EU-Kommission hätten einen immensen Verwaltungsaufwand zur Folge, da mit jedem Mieter ein neues SEPA-Lastschriftmandat vereinbart werden müsste", erklärte der GdW-Präsident. Insgesamt werden nach Zahlen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) in Deutschland jährlich 8,4 Milliarden Lastschriften getätigt. Dies entspricht 40 Prozent am gesamten europäischen Lastschriftaufkommen. Es ist daher für die Wohnungswirtschaft ebenso wie für viele andere Branchen immens wichtig, dass die bisher im Rahmen des etablierten Lastschriftverfahrens erteilten Ermächtigungen durch die Einführung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens nicht rechtlich beeinträchtigt werden und auch für das SEPA-Verfahren verbindlich sind. "

Die von der Kommission vorgeschlagene Frist für SEPA-Lastschriften von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung hält der GdW darüber hinaus für unrealistisch. Solange die rechtlichen Probleme nicht vollumfänglich gelöst seien, sollte aus Sicht des Verbandes eine unbeschränkte Übergangszeit gelten.

Pressekontakt

Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

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