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Berlin - "Der im Oktober 2011 erschienene Entwurf des Bundesministeriums für Justiz für eine Änderung des Mietrechts stellt wesentliche klimapolitische Weichen", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes anlässlich der Abgabe der Stellungnahme der Verbände zum Gesetzentwurf.

"Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf ist sozial ausgewogen, da er einen interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter schafft. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist jedenfalls nicht erkennbar", so Gedaschko weiter. "Auf die deutschen Wohngebäude entfällt ca. 24 Prozent des Endenergieverbrauches. Vor diesem Hintergrund erfordern die Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesregierung, deren zentraler Bestandteil die Steigerung der Energieeffizienz des Wohnungsbestandes und der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien ist, auch Anpassungen im Mietrecht", erklärte Gedaschko.

Die wesentlichen Punkte des Entwurfs im Einzelnen:

Der Referentenentwurf sieht bei einer energetischen Sanierung die Duldungspflichten des Mieters, den Ausschluss einer Mietminderung in den ersten drei Monaten sowie geringere Anforderungen bei der Ankündigung einer Modernisierung vor. Gedaschko machte deutlich, dass der Mieter nach der energetischen Modernisierung von der Energieeinsparung in der Wohnung profitiere, da er niedrigere Nebenkosten bezahlt. Umgekehrt werden die geforderte Durchführung der Arbeiten und die Kostenkalkulation für den Vermieter deutlich erleichtert.

"Wichtig ist die Aussage des Gesetzesentwurfes, dass die energetische Modernisierung vom Mieter grundsätzlich zu dulden ist. Dieses Signal ist neu und notwendig. Es folgt der Erkenntnis, dass die klimapolitischen Vorgaben nur bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen des Vermieters erreicht werden können. Denn ohne den Vermieter wird eine Energiewende im Wohnbereich nicht funktionieren", so Gedaschko.

In einigen weiteren Detailfragen sollte der Gesetzentwurf aus Sicht der BSI nachgebessert werden. Nach wie vor kritisch sieht die Immobilienwirtschaft beispielsweise, dass die geplante Regelung des Energie-Contracting im Mietrecht generell gelten soll und damit die bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehenden, unkomplizierten Möglichkeiten der Umstellung auf Wärmelieferung abgeschafft werden. „Die Erreichung des klimapolitischen Ziels würde durch die Abschaffung der bisherigen Möglichkeiten des Energie-Contracting gefährdet", erklärte Gedaschko dazu. "Die geplante Regelung zur Umstellung auf Wärmelieferung verfehlt das im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 vereinbarte Ziel, die bestehenden Möglichkeiten beim Energie-Contracting zu erweitern. Hier muss der Entwurf geändert werden", so Gedaschko abschließend.

Die ausführliche Stellungnahme der BSI finden Sie hier.

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Katharina Burkardt

Katharina Burkardt

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