
Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.
Mit der elften Ausgabe der Reihe "Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2012/2013" dokumentiert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in bewährter Weise aktuelle Zahlen und Statistiken zu den angebots- und nachfrageseitigen Prozessen auf den Wohnungsmärkten.
Am 1. Mai 2013 sind die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) in Kraft getreten. Das Gesetz will Anreize zur energetischen Modernisierung schaffen, das so genannte Mietnomadentum begrenzen oder aber die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden.
Im Dezember 2012 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft, nachdem diese erst im Jahr 2011 novelliert worden war. Grund waren vor allem notwendige Änderungen im Zusammenhang mit der Legionellenprüfung in Wohngebäuden.
GdW Information 138
"Sparen – Bauen – Wohnen – Leitfaden zur Gründung einer Spareinrichtung bei Wohnungsgenossenschaften" (März 2013)
48 Wohnungsgenossenschaften verfügen derzeit über eine eigene Spareinrichtung. Um Genossenschaften bei der Neugründung einer Spareinrichtung zu unterstützen und auch den begleitenden Prüfungsverbänden Hilfestellung zu geben, hat der GdW in Zusammenarbeit mit dem VNW, der Aareal Bank und Aareon sowie mit Unternehmensvertretern von bereits bestehenden Spareinrichtungen in der GdW Information 138 "Sparen – Bauen – Wohnen – Leitfaden zur Gründung einer Spareinrichtung bei Wohnungsgenossenschaften" alles Wissenswerte zusammengestellt.