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Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2011 (TrinkwV 2011) Legionellenprüfung

GdW Arbeitshilfe 66Die neuen Pflichten für die Wohnungswirtschaft aus der geänderten TrinkwV umfassen im Wesentlichen:
Anzeigepflichten der Bestandes, Untersuchungspflichten auf Legionellen, Pflichten bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, Informationspflichten gegenüber dem Mieter, Dokumentationspflichten (Pläne etc.).

Die wichtigste Änderung für Wohnungsunternehmen ist, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen sind. In diesem Zusammenhang wird die Pflicht des Inhabers einer Wasserversorgungsanlage zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt eingeführt. Diese Änderungen betreffen nahezu alle Gebäude mit zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Durch die geänderte TrinkwV stehen Grundeigentümer und Vermieter, aber auch die Verwalter von Wohnungseigentum mit Vermietung in der Pflicht, aktiv die neuen Regelungen umzusetzen.  

Aus dem Zusammenwirken von Verordnung und technischem Regelwerk ergeben sich eine Reihe von Fragen, die in der Arbeitshilfe aus wohnungswirtschaftlicher Sicht behandelt werden. Im Anhang sind zur Information die Ursachen und Auswirkungen von Legionellenerkrankungen erläutert. Weiterhin ist eine Lesefassung der aktuellen Änderung der TrinkwV angefügt.

Die Änderung der TrinkwV tritt am 1. November 2011 in Kraft.

GdW AH 66 - Inhalt_1.pdf

Die GdW Arbeitshilfe 66 ist kostenpflichtig (25€) über den GdW zu beziehen. 

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Postfach 330755
14177 Berlin
Telefon: +49 (0)30 82403-163
Telefax:  +49 (0)30 82403-179
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Hinweis für die Mitgliedsverbände der Regionalverbände:

Die GdW Arbeitshilfe 66 steht im GdW-Extranet unter "Publikationen"  - "Technik / Umwelt" zum Download zur Verfügung.  Der Zugang zum GdW-Extranet ist über den für Mitglieder geschützten Bereich des Webauftritts des jeweiligen Regionalverbands möglich.

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