
Der Frühling macht's möglich: Feiern mit Freunden und Familie auf Balkon, Terrasse und im Garten – gerne mit Musik. Klavier, Gitarre oder Trompete werden bei sommerlichen Temperaturen in der Wohnung auch gerne bei offenem Fenster geübt. Melodien, Gelächter und sonstige lautstarke Töne führen jedoch gerade in der warmen Jahreshälfte häufig zu Verstimmungen und Konflikten mit dem Nachbarn und dem Vermieter.
Der Vermieter hat einerseits die Aufgabe, seinen Mietern den vertraglichen Gebrauch der Mietwohnung – also auch Feiern und Musizieren – zu erlauben. Andererseits muss er sie vor akustischen Beeinträchtigungen schützen. Die Gerichte entscheiden daher abwägend im Einzelfall.
Betrachtet man das ausgelassene Feiern oder Musizieren, ob in der Wohnung oder draußen, auch einmal mit den Augen bzw. Ohren der Anwohner, machen die grundlegenden Regelungen Sinn, die sich aus Gerichtsurteilen und dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben:
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass beim Trompeten, In-Die-Tasten-Hauen und Musikhören Rücksichtnahme das oberste Gebot ist. Eine Einigung vorab mit Nachbarn und Vermieter trägt in der Regel dazu bei, dass Feiern und Musizieren harmonisch beginnt und ohne Misstöne endet.
Die Wohnprofis im GdW vertreten als größter deutscher Branchendachverband die rund 3.000 professionellen und größten Vermieter Deutschlands. Sie bewirtschaften ca. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Die Wohnprofis vertreten damit rund 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland.