
Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen unterliegen wie alle anderen Unternehmen in Deutschland den Vorschriften der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit haben die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer (einschließlich der steuerlichen Bewertungsvorschriften des Grundbesitzes) allerdings eine deutlich höhere Bedeutung als in anderen Branchen. Und selbst die sog. Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge spielt eine nicht unwesentliche Rolle – vor allem bei Dividenden- und/oder Zinszahlungen der Wohnungsgenossenschaften (mit Spareinrichtung) an ihre Mitglieder.