13. April 2016 Pressemeldungen

GdW zur Sonderbauministerkonferenz: Energieeinsparmaßnahmen müssen wirtschaftlich umsetzbar sein

  • Wirtschaftlichkeitsgutachten zur EnEV diskutiert
  • schärfere Anforderungen führen nicht zu errechneten Endenergieeinsparungen

Berlin – Bei der heutigen Sonderbauministerkonferenz steht unter anderem die Neukonzeption des Energieeinsparrechts bei Gebäuden auf der Tagesordnung. Auf Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens zur Energieeinsparverordnung (EnEV) diskutieren die Bauminister des Bundes und der Länder die Weiterentwicklung der EnEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

„Das Wohnen in Deutschland wird erneut deutlich teurer, wenn die Energieeinsparvorgaben auf Grundlage dieser realitätsfernen Berechnungen noch weiter verschärft werden“, erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Die Kosten für den Wohnungsneubau steigen so deutlich. Für Menschen, die eine bezahlbare Wohnung suchen, werden Neubauten absolut unerschwinglich. Der Druck in den angespannten Märkten wird größer.“

In dem Gutachten wird der Niedrigstenergiestandard KfW 55 für Neubauten als wirtschaftlich dargestellt. „Das ist völlig unrealistisch“, so der GdW-Chef. „Einzelne Parameter sind hier schlicht unzutreffend. So wird eine Wirtschaftlichkeit durch viel zu hohe Gaspreise einerseits und viel zu lange Amortisationszeiten andererseits herbeigerechnet. Heute wird der KfW 55-Standard noch gefördert, weil er unwirtschaftlich ist, morgen schon soll er eine Neubauanforderung ohne Förderung sein. Das kann nicht funktionieren.“ Die Umsetzung des Standards wäre im Vergleich zur möglichen Energieeinsparung viel zu teuer. Generell werden die in dem Gutachten berechneten theoretischen Einsparungen überhaupt nicht durch konkrete Messungen in existierenden Gebäuden belegt. „Das grenzt an Wahrsagerei“, kritisierte Gedaschko.

„Nicht jede in einem Gebäude theoretisch denkbare Einsparung ist auch praktisch umsetzbar. Diese Erkenntnis muss sich endlich durchsetzen“, so Gedaschko. Die Praxis hat gezeigt, dass pauschal errechnete Einsparungen in neu errichteten Wohngebäuden in der Realität regelmäßig nicht eintreten. Diese Lücke vergrößert sich mit zunehmenden Ansprüchen. Für eine fundierte und praxistaugliche Weiterentwicklung der EnEV sei daher unbedingt eine konkrete Evaluation notwendig, wie die Energieverbräuche bei den derzeitigen EnEV-Standards 2014 und 2016 tatsächlich aussehen.

„Um mit der Energieeffizienz im Gebäudebereich wirklich weiterzukommen, sind Technologieoffenheit, die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei allen ordnungsrechtlichen Anforderungen und eine Umstellung der Systematik der Energieeinsparungen auf CO2-Emissionen notwendig“, forderte Gedaschko. Immer schärfere Anforderungen helfen nicht. Das Hauptaugenmerk auf CO2-Emissionen zu legen, verstärke die Anreizwirkung für Klimaschutzmaßnahmen und führe zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Ziele der Energiewende wie Effizienz, erneuerbare Energien und CO2-Minderung.

Damit die Wohnungswirtschaft technologisch sinnvolle Investitionen für mehr Energieeffizienz umsetzen kann, müssen zudem steuerrechtliche Hemmnisse bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung beseitigt werden. Derzeit können Wohnungsunternehmen die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen in vielen Fällen wegen gravierender steuerlicher Nachteile nicht nutzen und müssen daher auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genauso verzichten, wie auf die Lieferung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Photovoltaik an Mieter. Darüber hinaus muss es ermöglicht werden, dass regenerativ erzeugte Stromgewinne, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, zur Deckung des Heizwärmebedarfs der Mieterhaushalte herangezogen werden dürfen.

„Wir möchten bei der Diskussion um die Neukonzeption der Energievorgaben ausdrücklich an den Beschluss der Bauministerkonferenz vom Herbst 2015 erinnern: Die EnEV muss sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte verbinden“, so Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die Pressemitteilung zum Download 74.72 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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