25. April 2016 Pressemeldungen

Wohnungsbauförderung: Wohnungswirtschaft fordert Investitionszulage für mehr bezahlbaren Wohnraum

Berlin – „Der GdW unterstützt den Vorschlag, eine zeitlich befristete und räumlich begrenzte steuerliche Sonderabschreibung einzuführen, ausdrücklich“, erklärte GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser bei der heutigen Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist ein Baustein, um den dringend benötigten Mietwohnungsbau wirksam anzuregen. Allerdings kann die sogenannte ‚Sonder-AfA‘ nicht von allen Investorengruppen genutzt werden. So gehen wertvolle Potenziale verloren. Der GdW regt daher an, diese steuerliche Maßnahme um eine gleichwertige Investitionszulage für die Wohnungsunternehmen zu ergänzen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können.

Bis 2020 müssen jährlich insgesamt mindestens 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Das bedeutet: Zusätzlich zur aktuellen Bautätigkeit werden rund 140.000 Wohnungen benötigt – davon 80.000 Sozialwohnungen und 60.000 Wohnungen im bezahlbaren Wohnungsbau. Diese Wohnungen fehlen insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Um diese Zahl erreichen zu können, müssen alle Investorengruppen mobilisiert werden. Das Instrument der steuerlichen Sonderabschreibung wird insbesondere private (Klein-) Investoren motivieren, sich am Mietwohnungsneubau zu beteiligen. Dies ist dringend erforderlich, da sich die privaten Klein-Investoren hier in den letzten Jahren vollkommen zurückgezogen haben. Andere potentielle Wohnungsbauer können diese steuerliche Förderung aber gar nicht nutzen. Darunter sind viele Wohnungsunternehmen, wie beispielsweise die steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften. „Um den Markt ausreichend in Bewegung zu bringen, brauchen wir daher alternativ zur steuerlichen Sonderabschreibung eine Investitionszulagenregelung“, so Esser. Beide Maßnahmen, die steuerliche Sonderabschreibung und die Investitionszulagenregelung, sollten so ausgestaltet sein, dass sie gleichwertig sind.

Weitere Informationen zu den Positionen des GdW und der BID zum Gesetzentwurf finden Sie in dieser Pressemitteilung

Die Stellungnahme des GdW finden Sie hier zum Download.

Die Pressemitteilung des GdW zum Download. 49.64 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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