27. Juni 2019 Pressemeldungen

GdW begrüßt Beratungen zu Neuregelungen von Mieterstrom und Förderung des Wohnungsbaus im Bundesrat

  • Mieterstrom: steuerliche Probleme für alle Wohnungsunternehmen lösen
  • Lineare Abschreibung muss dennoch von 2 auf 3 Prozent erhöht werden

Berlin – „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die steuerlichen Probleme von Wohnungsgenossenschaften bei der Erzeugung von Mieterstrom gelöst werden sollen“, erklärte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Das Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus inklusive einer Änderung beim Thema Mieterstrom für Vermietungsgenossenschaften war im Dezember 2018 von Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die für den 14. Dezember 2018 anberaumte Beratung im Bundesrat fand allerdings nicht statt, denn der Gesetzesbeschluss kurzfristig von der Tagesordnung genommen und seit dem nicht wieder beraten. Nunmehr soll in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019 über die Zustimmung zum Gesetz abgestimmt werden. Allerdings beziehe der jetzige Gesetzentwurf beim Thema Mieterstrom nur Photovoltaik-Strom ein und schließe Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus. Das müsse unbedingt nachgebessert werden. Darüber hinaus müsse es eine generelle Lösung der gewerbesteuerlichen Problematik geben: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit (erweiterte Kürzung) des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Ihr Vermietungsgeschäft darf durch ein Engagement bei der Energiewende aber nicht benachteiligt werden“, so die GdW- Hauptgeschäftsführerin.

„Darüber hinaus ist die Idee, den bezahlbaren Wohnungsbau steuerlich zu fördern, absolut richtig. Allerdings ist die geplante Sonderabschreibung hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Eine Sonderabschreibung heizt den Markt kurzfristig an und erhöht so den Druck auf die Bauindustrie, deren Kapazitäten jetzt schon kaum ausreichen. Sie ist ein Anreiz, kann aber die längst überfällige Anpassung der regulären lineare Abschreibung für den Neubau von 2 auf 3 Prozent nicht ersetzen. Das wäre ein echter und länger anhaltender Anreiz für den bezahlbaren Wohnungsbau.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die Pressemitteilung zum Download. 60.97 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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