5. Juni 2018 Pressemeldungen

Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen nicht länger benachteiligen – europäische KMU-Definition erweitern

  • Wohnungswirtschaft setzt sich bei Spitzengespräch in Brüssel für europaweite Gleichbehandlung kleiner und mittlerer Unternehmen ein

Brüssel – „Die Benachteiligung öffentlicher und kommunaler Unternehmen auf europäischer Ebene muss beendet werden. Auch diejenigen Unternehmen in Deutschland, die sich zu mindestens 25 Prozent in öffentlicher Hand befinden, müssen künftig unter die europäische Definition als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen.“ Das forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, heute anlässlich einer hochrangigen Diskussionsrunde im europäischen Ausschuss der Regionen in Brüssel. Bei dem von der Wohnungswirtschaft initiierten Spitzengespräch begrüßte Karl-Heinz Lambertz, Präsident des Ausschusses der Regionen, Vertreter der Verbände öffentlicher und kommunaler Unternehmen sowie der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Hintergrund ist die anstehende Revision der europäischen KMU-Definition.

Die Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen von der europäischen Definition für KMU belaste diese zusätzlich mit Kosten, da sie von KMU-spezifischen Förderprogrammen und Privilegien ausgeschlossen würden, erläuterte Valeria Ronzitti, Generalsekretärin des Verbands öffentlicher Unternehmen CEEP, die Problematik. Markus Pieper, Europaabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Europäischen Parlament sowie Initiator einer KMU-Resolution, forderte eine stärkere Berücksichtigung der KMU-Belange bei allen Fragen sowohl der Förderung als auch bei überbordenden bürokratischen Belastungen – und eine Überarbeitung der KMU-Kriterien, um sie der Unternehmensrealität anzupassen.

Als Grund für die Ausnahme von KMU mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung von der europäischen Definition nannte die Europäische Kommission 2003 in ihrer Empfehlung, dass diese Unternehmen durch die Beteiligung des öffentlichen Sektors finanzielle Vorteile hätten und keine klare Abgrenzung zwischen Personal- und Finanzdaten möglich sei. Da jedoch über 90 Prozent der kommunalen Wohnungsunternehmen in ihrer Rechtsform GmbHs sind und aus rechtlicher Sicht wie private Unternehmen behandelt werden, trifft diese Begründung auf die große Mehrheit der öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland nicht zu. „Bei der anstehenden Revision der europäischen KMU-Definition plädieren wir dafür, diese Benachteiligung aufzuheben und zu diesem Zweck öffentliche und kommunale Unternehmen, die eigenständig agieren und finanziell sowie personell unabhängig sind, künftig auch als KMU zu behandeln“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

Twitter