14. Dezember 2018 Pressestatements

Pressestatements der Wohnungswirtschaft zu den Themen Grundgesetzänderung/Soziale Wohnraumförderung und Wohngeld

Sozialer Wohnungsbau:

Der Deutsche Bundesrat berät heute unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes. Das beinhaltet auch, dass der Bund die Länder nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau Ende 2019 weiterhin finanziell unterstützen darf.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:

„Wir brauchen jährlich 80.000 neue Sozialwohnungen in Deutschland. Das schaffen wir nur, wenn der Bund die Länder auch weiterhin finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützt. Der soziale Wohnungsbau ist ein zentraler Baustein für eine ausgewogene Wohnungspolitik in Deutschland. Die Grundgesetzänderung könnte eine drohende wohnungspolitische Spaltung zwischen armen und reichen Ländern verhindern. Wir appellieren an die Länder, der Grundgesetzänderung zuzustimmen und die Bundesmittel mindestens in gleicher Höhe gegenzufinanzieren. Angesichts des Wohnraummangels in vielen Städten darf die soziale Wohnraumförderung keinesfalls dem Gerangel bei der Bildungspolitik zum Opfer fallen. Die Folgen für den Wohnungsmarkt wären fatal.“


Sonder-Afa:

Der Bundesrat berät heute ebenfalls die steuerliche Förderung für den Wohnungsneubau. Danach sollen private Investoren befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:

„Die Idee, den Wohnungsbau anzukurbeln, ist richtig. Aber der Weg dahin ist falsch. Eine befristete Sonderabschreibung wirkt in Zeiten der sowieso schon überhitzten Baukonjunktur als Preistreiber, da die Kapazitäten am Bau weitgehend ausgeschöpft sind. Die enge zeitliche Beschränkung dieser Steuerregelung wirkt zudem als fatales Signal an die Baubranche, nicht in neue Kapazitäten zu investieren. Dabei sind die völlig ausgelasteten Kapazitäten aber gerade eines der Hauptprobleme, die ein Mehr an Neubau verhindern. Die gut gemeinte steuerliche Förderung geht daher am Ende voll nach hinten los und nutzt herzlich wenig. Sinnvoller wäre es, die reguläre lineare Abschreibung für den Neubau von zwei auf drei Prozent zu erhöhen. Das wäre ein echter und länger anhaltender Anreiz für den bezahlbaren Wohnungsbau und zudem eine längst überfällige Anpassung. Der GdW begrüßt ausdrücklich, dass sich die Politik dafür ausgesprochen hat, für die Zukunft zu prüfen, wie eine Anhebung der linearen AfA finanzierbar wird.“


Mietrecht:

Der Bundesrat berät heute abschließend über die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Mietpreisbremse. Billigen die Länder das Vorhaben, dann gelten für Vermieter künftig veränderte Auskunftspflichten. Auch bei der Modernisierungsumlage gibt es Änderungen. So können Vermieter anstelle von bislang elf nur noch acht Prozent auf die Miete umlegen. Laut Bundestagsbeschluss wird diese Regelung bundesweit gelten und nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch der Bundesrat hatte sich für eine bundesweite Geltung der geänderten Modernisierungsumlage ausgesprochen. Neu ist auch die Geltung einer absoluten Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung: So darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Zudem soll nun die maximale Mieterhöhung für Wohnungen mit einer Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter auf zwei statt drei Euro gesenkt werden. Um das so genannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, wird es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft. Ein missbräuchliches Modernisieren wird laut Gesetz beispielsweise dann vermutet, wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft:

„Die Koalitionäre schießen sehenden Auges am Ziel vorbei und treffen mit den Anpassungen beim Mietrecht ausgerechnet auch die Vermieter, die nachhaltig und sozial agieren und bezahlbare Wohnungen anbieten. So werden auch diejenigen zum Sündenbock einer Entwicklung gemacht, die die Ursachen nicht in ihren Händen haben. Ein Einschränken der Modernisierungsumlage war vom GdW sogar ausdrücklich noch mitgetragen worden. Aber die zusätzliche Absenkung der maximalen Mieterhöhungsmöglichkeit auf zwei Euro für Wohnungen mit einer Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter bedeutet das Aus für viele auch von Mietern gewünschte Maßnahmen – etwas, was die meisten Mitgliedsunternehmen des GdW ohnehin bereits tun. Ziel der Bundesregierung müsste es doch sein, die schwarzen Schafe zu treffen, die absichtlich durch Luxusmodernisierungen ihre Mieter aus dem Haus drängen wollen. Es ist daher sehr sinnvoll, dass das bewusste Herausmodernisieren von Mietern zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Ein zusätzliches Einschränken der Modernisierungsumlage – und das nochmal besonders stark für Vermieter mit günstigen Mieten – ist völlig kontraproduktiv und setzt die Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschland auf Spiel. Die energetische Modernisierung, der altersgerechte Umbau und die Digitalisierung im Wohnbereich laufen so vor eine Wand. Vor dem Hintergrund der rasant steigenden Baukosten schmilzt zudem der Gegenwert der zwei Euro weg wie Butter in der Sonne. Denn wer realistisch auf den Wohnungsmarkt schaut, kann sofort sehen, wo das eigentliche Problem liegt: Zu hohe Baupreise treiben auch die Kosten einer energetischen Modernisierung. Daher muss zumindest jetzt noch eine Regelung eingeführt werden, die auch die Baukostensteigerungen berücksichtigt. Gleiches gilt für die Absenkung der Modernisierungsumlage von elf Prozent auf acht Prozent. Hier wäre es sinnvoll gewesen, dies künftig an die Zinsentwicklung zu koppeln, um ständige Diskussionen über den ‚richtigen‘ Umlagesatz zu vermeiden.“

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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