Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. In Deutschland ist das Mietrecht sehr gut ausgeprägt und dient auch dazu, einen dauerhaft fairen Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter zu gewährleisten.

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Mietrecht – ausgewogen und dennoch unter Druck

In Deutschland gibt es knapp 24 Millionen Mietwohnungen und mehr als 30 Millionen Mietverhältnisse. Von kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Bürger/Innen daher so betroffen wie vom Mietrecht. Die Wohnung ist für den Mieter und seine Familie der Lebensmittelpunkt. Sie ist der Ort, an dem ein großer Teil der Lebenszeit verbracht wird.  Deswegen sind Mietverhältnisse über Wohnraum auch immer von sozialen Aspekten geprägt. Dies gilt etwa für die Vorschriften zur Kündigung oder der Miethöhe. Das Bundesverfassungsgericht mahnt deshalb an, dass der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich bringen müsse. Ein schwieriges Spannungsverhältnis. Dieses Gleichgewicht droht in der aktuellen Legislaturperiode durch einseitige Überregulierungen aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dabei ist klar: Das Mietrecht darf keine Hürde werden, die dem Bedarf an mehr bezahlbarem Wohnraum in Deutschland entgegensteht.

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Berliner Mietendeckel

Über kaum ein anderes wohnungspolitisches Thema wird derzeit so heftig diskutiert wie über den Mietendeckel in Berlin. Das umstrittene Gesetz wurde nun vom Senat verabschiedet und soll bereits im Februar in Kraft treten. Die Wohnungswirtschaft sieht den Mietendeckel als falsches Instrument, um bestehende Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt aufzulösen. Gegen einen angespannten Wohnungsmarkt hilft auf Dauer einzig und allein mehr Neubau von günstigen Mietwohnungen.

Gutachten bestätigt: Mietendeckel ist materiell verfassungswidrig

Der zweite Teil des Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier im Auftrag des GdW zeigt, dass der Mietendeckel auch materiell verfassungswidrig ist. GdW-Präsident Gedaschko forderte die Berliner Landesregierung erneut dringend auf, sich endlich von diesem rechtswidrigen Instrument abzuwenden und so jahrelange Unsicherheit für Vermieter und Mieter mit allen negativen Folgen zu vermeiden.

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Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a. D. bestätigt: Landesmietendeckel wäre verfassungswidrig

Ein per Landesgesetz eingeführter Mietendeckel wäre verfassungswidrig. Das hat ein Rechtsgutachten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans Jürgen Papier im Auftrag des GdW ergeben. Der Landesgesetzgeber von Berlin verfügt nach dem Grundgesetz laut Gutachten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels. Das Gutachten und eine dazugehörige Bewertung hat der GdW veröffentlicht.

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Wohn- und Mietenpaket der GroKo: Gute Zeichen für den Wohnungsbau, schlechte Zeichen im Mietrecht

Mit ihren Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland bringt die Bundesregierung einige Verbesserungen für mehr Mietwohnungsbau auf den Weg, für die sich die Wohnungswirtschaft stark gemacht hat. Deutlich getrübt wird das positive Bild aber von weiteren Verschärfungen im Mietrecht, die nicht zu mehr bezahlbarem Wohnen führen werden, sondern nur zu mehr Verunsicherung und Belastungen im Mieter-Vermieter-Verhältnis. So analysiert die Wohnungswirtschaft das Wohn- und Mietenpaket von Union und SPD.

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